FinanzierungMeldung
Bundesregierung plant 11,86 Milliarden Euro ERP-Förderung für 2027
Die Bundesregierung hat am 29. September 2026 einen Gesetzentwurf zum ERP-Wirtschaftsplan 2027 vorgelegt, der 11,86 Milliarden Euro für Unternehmen, Mittelstand und Start-ups vorsieht, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.
Von Marlene Kestner, Redakteurin Finanzierung & Deals, Deal-Report

Die Bundesregierung hat am 29. September 2026 einen Gesetzentwurf zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für 2027 vorgelegt. Das Fördervolumen für Unternehmen, Mittelstand und Start-ups soll 11,86 Milliarden Euro betragen, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht. Das sind 600 Millionen Euro mehr als 2026.
Die Mittel werden als zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital bereitgestellt. Ein Schwerpunkt liegt laut Entwurf auf der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung, insbesondere für mittelständische Unternehmen mit Technologien wie künstlicher Intelligenz. Für Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierung sind Mittel vorgesehen, darunter Finanzierungen über den High-Tech-Gründerfonds und Programme in Kooperation mit dem Europäischen Investitionsfonds.
Einordnung
Der Entwurf liegt vor, ist aber noch nicht beschlossen. Wann der Bundestag über das Gesetz entscheidet, nennt die Mitteilung nicht. Für Start-ups bedeutet die Erhöhung um 600 Millionen Euro mehr Kapital im Markt, allerdings über bestehende Programme wie den High-Tech-Gründerfonds. Die Erhöhung fällt in ein Jahr, in dem der Dealmonitor bislang wenig Bewegung zeigt. Ob die zusätzlichen ERP-Mittel in späteren Phasen ankommen, wird sich erst zeigen, wenn die Programme 2027 anlaufen.
Quelle
- Mitteilung des Bundestags zum Gesetzentwurf ERP-Wirtschaftsplan 2027 (29. September 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1218116
Laut Startup Republic
„Die Bundesregierung hat am 29. September 2026 einen Gesetzentwurf zum ERP-Wirtschaftsplan 2027 vorgelegt, der 11,86 Milliarden Euro für Unternehmen, Mittelstand und Start-ups vorsieht, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.“
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